Transfermaßnahmen - Kofinanzierung seitens der Bundesagentur für Arbeit (§ 216 a SGB III)
Die Entscheidung, Mitarbeiter zu entlassen fällt in der Regel jedem Unternehmen schwer. Für viele ist es - gerade angesichts der Arbeitsmarktlage - wichtig, den betroffenen Mitarbeitern professionelle Hilfe bei deren beruflichen Neuorientierung zur Seite zu stellen. Dies wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen seitens der Bundesagentur für Arbeit gefördert im Sinne eines Transfers "aus Arbeit in Arbeit", daher spricht man hier von Transfermaßnahmen.
Transfermaßnahmen erfolgen in der Kündigungsfrist der betroffenen Mitarbeiter und umfassen alle sinnvollen Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber angemessen beteiligt. Transfermaßnahmen müssen durch einen Dritten durchgeführt werden und bis zum Ausscheiden der Arbeitnehmer beendet sein.
Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden max. 50% der Maßnahmekosten übernommen, höchstens jedoch 2.500 EURO /MA.
Wir sind erfahren in der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur zur Beantragung von Transfermaßnahmen. Mehrfach haben wir zur Zufriedenheit unserer Auftraggeber als auch der Arbeitsagentur im Rahmen von Transfermaßnahmen Projekte erfolgreich durchgeführt.
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